Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grenzbetrag für geringfügige Einkommen erhöht. Bis zu einem Jahreslohn von Fr. 2’500 (bisher Fr. 2’300) ist keine AHV abzurechnen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grenzbetrag für geringfügige Einkommen erhöht. Bis zu einem Jahreslohn von Fr. 2’500 (bisher Fr. 2’300) ist keine AHV abzurechnen.