Mehr Transparenz bei juristischen Personen – was kommt auf Unternehmen zu?

Mit dem neuen Transparenzregister kommen auf Schweizer Unternehmen neue Pflichten im Zusammenhang mit der Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu.

Das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) tritt ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie die Erfüllung internationaler Standards.

Für Unternehmen bedeutet dies insbesondere, dass Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen künftig systematisch erfasst, aktuell gehalten und unter bestimmten Voraussetzungen gemeldet werden müssen. Die konkrete Umsetzung und die damit verbundenen Anforderungen hängen unter anderem von der Rechtsform und der jeweiligen Situation des Unternehmens ab, betroffen sind aber hauptsächlich Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften.

Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen rund um das TJPG und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen aufmerksam und bereiten uns auf die neuen Anforderungen vor.

Was bedeutet das für Sie als Kundin oder Kunde?
Wir werden unsere bestehenden Kunden zu gegebener Zeit direkt kontaktieren, sofern Handlungsbedarf besteht und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.