Zinssenkung auf Covid-19-Kredite
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2025 zu senken. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 0,25 Prozent und für Kredite über 500’000 Franken 0,75 Prozent zu entrichten. Für mehr Informationen: Bundesrat senkt Zinsen für Covid-19-Kredite
Inkassomassnahme ausstehende AHV-Beiträge
Bisher wurden ausstehende AHV-Beiträge im Pfändungsverfahren eingetrieben. Ab dem 1.1.2025 werden offene AHV-Beiträge jedoch für im Handelsregister eingetragene Schuldner über ein Konkursverfahren eingefordert.
Erhöhung AHV-Grenzbetrag
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grenzbetrag für geringfügige Einkommen erhöht. Bis zu einem Jahreslohn von Fr. 2’500 (bisher Fr. 2’300) ist keine AHV abzurechnen.